Allgemeine Geschäftsbedingungen hotel am Kamin

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die das Hotel Am Kamin Joanni GmbH, Füssener Straße 62, 87600 Kaufbeuren ( Im Folgenden: Am Kamin oder Hotel ) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im folgenden: Vertragspartner) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltliche Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Bankette und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken, der Organisation von Veranstaltungen und sonstigen Programmen sowie aller damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von Am Kamin.

  2. Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit Am Kamin abgeschlossen werden.

  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume (sowie die Nutzung der Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken), Flächen und Vitrinen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -Partner

  1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Diese sind die Vertragspartner. Dem Hotel steht es frei, die Leistungen bzw. den Antrag des Kunden schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Telefax) oder schlüssig durch Leistungserbringung anzunehmen.

  2. Tätigt der Vertragspartner eine Gruppenbuchung, kommt ein sogenannter Kontingentvertrag zu Stande. Der Kontingentvertrag regelt vorrangig und ergänzend die Geschäftsbedingungen. Im Rahmen dieses Kontingentvertrages haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endbenutzer schuldhaft verursacht. Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn durch einen Vertragspartner im Wege eines oder mehrerer Buchungsvorgänge mehr als acht Zimmer, die im zeitlichen und oder sachlichen Zusammenhang liegen, gebucht werden. Eine Gruppenbuchung ist unabhängig vom Weg der Buchung. Diese kann persönlich, telefonisch, per Telefax, per E-Mail, schriftlich, über Online-Portale oder auf anderem Wege erfolgen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungen, Änderungen

    1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Leistungen bereitzuhalten und zu erbringen.

    2. a)  Erfolgt eine Reservierung, Bestellung, Buchung durch den Kunden für Übernachtungen im Hotel, so beinhaltet der angebotene Übernachtungspreis stets eine Übernachtung in der gebuchten Zimmerkategorie inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und Bereitstellung von Hotelparkplatz, WLAN und Frühstücksbuffet. Im Rahmen eines erstellten Angebotspreises wie z.B. all-inclusive-Angebot, Tagungsangebot, Romantische Nacht oder Ähnliches gilt der angebotene Preis ausschließlich als Komplettpreis im vereinbarten Zeitrahmen. Der angebotene Preis wird auch dann komplett fällig, wenn angebotene Leistungen des Angebots, gleich aus welchem Grund, von einzelnen Gästen bzw. der gesamten Gruppe nur teilweise bzw. gar nicht in Anspruch genommen werden. So besteht kein Anspruch auf eine Preisreduzierung. Übrig gebliebene Speisen und Getränke verbleiben nach Beendigung des vereinbarten Zeitrahmens grundsätzlich im Eigentum des Hotels und dürfen nicht mitgenommen werden.

 

  1. b)  Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste von Am Kamin.

  2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

  4. Der Kunde darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen der Vereinbarung mit dem Hotel wenigstens in Textform. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten

  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

  7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Leistungszeitraums eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 8 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

  8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 9 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß Ziffer 8 und/oder Ziffer 9 geleistet wurde.

  9. Nutzt der Kunde für die Bezahlung von Hotelleistungen mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchungen) eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. Telefon, Internet o. Ä.) ist der Kunde im Verhältnis zum Hotel nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber seine Belastung zu widerrufen.

§ 4 Rücktritt des Kunden, Abbestellung, Stornierung

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt. Dem Hotel steht es ebenfalls frei, bis zu dem vereinbarten Termin vom Angebot zurück zu treten.

  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die jeweils ersparten Aufwendungen pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

  4. Das Hotel hat keinen Anspruch auf die vertragliche Vergütung, wenn die Stornierung der Reservierung/Bestellung/Buchung per Email ausreichend bis zum Vortag des Anreise Datums/Veranstaltungsbeginns bei uns eingeht. Stornierungen nach dieser Frist bzw. „NO SHOW“ ( = Nichterscheinen ) werden dem Kunden mit 80 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt. Geleistete Anzahlungen werden grundsätzlich nicht zurückerstattet.

Wichtig:

Ein Recht auf Stornierung nach obigen Voraussetzungen nach § 4 Ziffer 4. gilt ausdrücklich nicht für Kontingent- und Gruppenbuchungen.

§ 5 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

      3. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel       diese Störungen nicht zu vertreten hat.    

§ 6 Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

  3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

§ 7 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

  1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

  2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

  3. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

§ 8 Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

  2. Wird eine vereinbarte Sicherheit auch nach dem Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  3. Am Kamin ist darüber hinaus nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag gemäß § 323 BGB bzw. zur Kündigung des Vertrages gemäß § 314 BGB berechtigt, insbesondere ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

  • der Kunde eine fällige Leistung nicht erbringt,

  • der Kunde irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein,

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;

  • der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  1. Die Vertragsaufhebung durch das Hotel begründet keine Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Hotels auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

§ 9 Leistungsbereitstellung, Übergabe und Rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume, sofern deren Bereitstellung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

  2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 80 % der vollen Vergütung (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 10 Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit unten nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 701 ff. BGB.

  3. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

  4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

  5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstücks abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

  6. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

  7. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im leistungsuntypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

  8. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.

§ 11 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge

  1. Besteht die Leistungspflicht des Hotels neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeit- oder Veranstaltungsprogrammes als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen so genannten Pauschalreisevertrag.

  2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Kunde keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.

§ 12 alternative Streitbeilegung gemäss Art. 14 Abs. 1 ODR- Verordnung und § 36 VSBG

Die OS Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages müssen in Textform erfolgen. Einseitige Ergänzungen oder Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sitz des Hotels.

  1. Gerichtsstand unter Vollkaufleuten – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Kaufbeuren, im Mai 2018

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Kontakt

Hotel „Am Kamin“
Füssener Straße 62
D – 87600 Kaufbeuren
Telefon +49(0)8341 - 935-0
Telefax +49(0)8341 - 935-222
Mail: info@hotel-am-kamin.de

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